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Regeln und Beschränkungen für ausländisches Eigentum an Unternehmen in Dänemark

Dänemark gilt weithin als eine der wirtschaftsfreundlichsten Rechtsordnungen in Europa. Sein transparentes regulatorisches Umfeld, gut entwickelte...

Businessportalen Editorial Team12 August 20267 Min. Lesezeit5 Ansichten
Regeln und Beschränkungen für ausländisches Eigentum an Unternehmen in Dänemark

Dänemark gilt weithin als eine der wirtschaftsfreundlichsten Rechtsordnungen in Europa. Sein transparentes regulatorisches Umfeld, gut entwickelte Infrastruktur, qualifizierte Arbeitskräfte und ein umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen machen das Land für internationale Investoren attraktiv. Dieser Artikel erläutert die Regeln und Beschränkungen, die für ausländisches Eigentum an dänischen Unternehmen gelten, die von Nichtansässigen häufig verwendeten Unternehmensstrukturen, praktische Schritte zur Unternehmensgründung, typische Kosten und Zeitpläne sowie fortlaufende Compliance-Aspekte.

Why Denmark is attractive for foreign investors

Dänemark bietet mehrere Vorteile für Unternehmensgründungen und internationales Geschäft:

  • Strategische Lage in Nordeuropa mit hervorragenden Verkehrs- und Logistikverbindungen zur EU und Skandinavien.
  • Berechenbare, transparente Rechts- und Regulierungssysteme sowie starker Schutz von Eigentums- und Aktionärsrechten.
  • Wettbewerbsfähiger Körperschaftsteuersatz (22%) und ein breites Abkommen-Netzwerk, das Quellensteuern und Doppelbesteuerungsrisiken reduziert.
  • Hoher Digitalisierungsgrad in öffentlichen Dienstleistungen (z. B. digitale Unternehmensregistrierung und -berichterstattung).
  • Qualifizierte, mehrsprachige Arbeitskräfte und ein innovationsfreundliches Umfeld, insbesondere in Life Sciences, Green Tech, Logistik und IT.

Diese Stärken machen Dänemark zu einer beliebten Wahl für die Gründung von Tochtergesellschaften, Vertriebsniederlassungen, F&E-Einheiten und Holdinggesellschaften.

General rule on foreign ownership

Dänemark erlaubt ausländisches Eigentum an dänischen Unternehmen: Es gibt kein generelles Verbot dafür, dass Nichtansässige oder nicht-dänische Staatsangehörige Anteile halten. Personen und Gesellschaften außerhalb der EU/EEA sowie nicht-dänische Personen oder Unternehmen können in den meisten dänischen Rechtsformen 100% der Anteile halten, einschließlich der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Anpartsselskab, ApS) und der Aktiengesellschaft (Aktieselskab, A/S). Ausländische Einzelpersonen können auch als Einzelunternehmer tätig werden oder Zweigstellen/Vertretungsbüros errichten.

Allerdings unterliegt das Eigentum sektorspezifischen Regeln, Zulassungsvoraussetzungen und Überprüfungen im öffentlichen Interesse, wie unten beschrieben. In der Praxis gründen und kontrollieren ausländische Investoren routinemäßig Unternehmen in Dänemark, vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen der Unternehmensregistrierung, Steuerpflicht, AML/KYC und sektoralen Regulierungen.

Sector-specific restrictions and special cases

Obwohl ausländisches Eigentum generell erlaubt ist, gibt es in bestimmten Sektoren bemerkenswerte Ausnahmen und zusätzliche Anforderungen:

  • Banking, insurance, and financial services: Die Gründung von Banken, Versicherungsunternehmen, Investmentfirmen oder Zahlungsdienstleistern erfordert eine Lizenzierung und aufsichtsrechtliche Genehmigung durch die dänische Finanzaufsichtsbehörde (Finanstilsynet). Bedeutende Beteiligungen erfordern oft eine vorherige Meldung und Genehmigung, und Eigentümer müssen 'fit and proper'-Kriterien erfüllen. Kapital- und Wohnsitzanforderungen für die Geschäftsführung können gelten.

  • Defense, dual-use and critical infrastructure: Unternehmen, die mit verteidigungsbezogener Ausrüstung, klassifizierten Informationen arbeiten oder kritische Infrastrukturen betreiben, können nationale Sicherheitsprüfungen nach sich ziehen. Eigentum

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