Unternehmensgründung🇬🇪 Georgia

Regeln und Beschränkungen für ausländisches Eigentum an Unternehmen in Georgien

Einführung

Businessportalen Editorial Team14 August 20268 Min. Lesezeit1 Ansichten
Regeln und Beschränkungen für ausländisches Eigentum an Unternehmen in Georgien

Foreign Ownership Rules and Restrictions for Companies in Georgia


Introduction

Georgien (die Republik Georgien) hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Standort für internationale Unternehmensgründungen und ausländische Direktinvestitionen entwickelt. Sein liberales regulatorisches Umfeld, die einfachen Unternehmensregistrierungsverfahren und ein auf Reinvestition ausgerichtetes Körperschaftsteuersystem machen das Land sowohl für Gründer als auch für etablierte Unternehmen attraktiv. Dieser Artikel erläutert die Regeln und Beschränkungen für ausländisches Eigentum an Unternehmen in Georgien, praktische Schritte zur Unternehmensregistrierung, typische Kosten und Zeitläufe, erforderliche Dokumente sowie steuerliche Aspekte — einschließlich eines Hinweises darauf, dass der Körperschaftsteuersatz variiert und verschiedene Regime zu beachten sind. Die typische Einrichtungszeit für eine Gesellschaft beträgt unter Berücksichtigung von Bank- und Compliance-Prozessen häufig 4–6 Wochen.

Why Georgia is attractive for foreign investors

  • Leichte Unternehmensgründung: Georgien hat vereinfachte Registrierungsverfahren und ein weitgehend digitales Registersystem, das den bürokratischen Aufwand bei der Unternehmensregistrierung und beim Aufbau der Unternehmensstruktur reduziert.
  • Offenes Investitionsregime: Ausländische Investoren können in der Regel 100 % georgischer Unternehmen halten und genießen dieselben rechtlichen Schutzmechanismen wie inländische Investoren.
  • Wettbewerbsfähiges Steuersystem: Das georgische Steuerrecht — einschließlich eines vielfach angewendeten estnisch-ähnlichen Ansatzes zur Körperschaftsbesteuerung — ist darauf ausgerichtet, Reinvestitionen und Unternehmenswachstum zu fördern. Die effektive steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften variiert je nach gewähltem Regime und genutzten Anreizen.
  • Strategische Lage und Marktzugang: Georgien liegt an der Schnittstelle zwischen Europa und Asien und bietet guten Zugang zu regionalen Märkten sowie vorteilhafte Handelsabkommen.
  • Sonderzonen mit Anreizen: Free Industrial Zones (FIZs) und sektorspezifische Regime (z. B. IT/Virtual Zones) gewähren qualifizierten Unternehmen bevorzugte steuer- und zollrechtliche Behandlungen.

General foreign ownership rules

Ausländer (natürliche Personen und juristische Personen) dürfen in Georgien Unternehmen gründen und besitzen. Der regulatorische Rahmen erlaubt allgemein:

  • 100 % ausländisches Eigentum an georgischen Rechtsträgern in den meisten Sektoren.
  • Gleichbehandlung nach dem Unternehmensrecht für in- und ausländische Eigentümer, einschließlich Regelungen zur Unternehmensführung, zu Aktionärsrechten und zur Streitbeilegung.
  • Die Möglichkeit für ausländische Gesellschaften, Tochtergesellschaften, Zweigstellen, Repräsentanzen und Joint Ventures zu registrieren.

Es bestehen nur begrenzte Ausnahmen und sektorspezifische Regelungen (siehe nächsten Abschnitt). Häufig verwendete Eigentumsstrukturen ausländischer Investoren sind Limited Liability Companies (LLCs) und Joint-Stock Companies (JSCs). LLCs sind wegen ihrer flexiblen Struktur und der überschaubaren Compliance-Anforderungen das verbreitetste Vehikel für Unternehmensgründungen.

Sector-specific restrictions and key exceptions

Obwohl das georgische Regime großzügig ist, unterliegen eine kleine Anzahl von Tätigkeiten speziellen Beschränkungen oder erfordern zusätzliche Lizenzen und Genehmigungen:

  • Strategische oder regulierte Sektoren: Tätigkeiten mit Bezug zu nationaler Sicherheit, Verteidigung, bestimmten Telekommunikationsbereichen und Rundfunk können einer verstärkten regulatorischen Aufsicht unterliegen. Auslandsinvestitionen in diesen Bereichen können einer vorherigen Genehmigung bedürfen oder beschränkt sein.
  • Land und Agrarfläche: Die Regelungen zum ausländischen Eigentum an Agrarflächen haben sich entwickelt und können besondere Bedingungen enthalten. Nichtansässige können bei Erwerb landwirtschaftlicher Parzellen zusätzlichen Verfahren unterliegen; Investoren sollten die aktuellen Regeln zum Grundeigentum vor Transaktionen prüfen.
  • Natürliche Ressourcen und Rohstoffindustrie: Bergbau, Forstwirtschaft und Kohlenwasserstoffe erfordern in der Regel Lizenzen und umweltrechtliche Genehmigungen. Diese Regime können spezielle Bedingungen für ausländische Teilnehmer enthalten.
  • Finanzdienstleistungen, Versicherungen und bestimmte professionelle Dienstleistungen: Banken-, Versicherungs-, Brokerage- sowie Rechts- oder Buchführungsdienstleistungen sind reguliert und erfordern die entsprechenden Lizenzen sowie die Einhaltung sektorspezifischer Vorschriften.

Da sich Gesetzgebung und Verwaltungspraxis ändern können, ist es ratsam, für Investitionen in regulierten Sektoren gezielten rechtlichen Rat einzuholen.

Corporate structures and foreign ownership implications

Gängige Unternehmensformen für ausländische Investoren:

  • Limited Liability Company (LLC / Societas): Die meistgenutzte Struktur für kleine und mittlere Unternehmen. Erlaubt eine flexible Verteilung von Eigentums- und Leitungsrechten. Ausländer können Allein- oder Mehrheitsgesellschafter sein.
  • Joint-Stock Company (JSC): Geeignet für größere Vorhaben und Aktivitäten am Kapitalmarkt. Die Anforderungen an Stammkapital und Governance-Formalitäten sind höher als bei einer LLC.
  • Zweigstelle oder Repräsentanz: Ausländische Gesellschaften können eine Zweigstelle für kommerzielle Aktivitäten oder eine Repräsentanz für Kontakt- und Werbeaufgaben eröffnen. Zweigstellen mit kommerzieller Tätigkeit werden steuerlich ähnlich wie lokale Gesellschaften behandelt.
  • Holdinggesellschaften: Viele Investoren nutzen georgische Gesellschaften als regionale Holdingstrukturen wegen vorteilhafter Doppelbesteuerungsabkommen und des liberalen Eigentumsregimes.

Gesellschafter können ausländische natürliche Personen oder juristische Personen sein. Geschäftsführer und Manager können ebenfalls Nichtansässige sein; einige praktische Aufgaben (z. B. Unterzeichnung bestimmter Dokumente) können jedoch eine Notarisation oder lokale Vertretung erfordern.

Practical company formation steps, costs and timeline

Typische Einrichtungszeit: 4–6 Wochen (dieser Zeitraum berücksichtigt Gesellschaftsregistrierung, Eröffnung eines Bankkontos, KYC, Steuernummerregistrierung sowie Notarisierungs-/Apostille-Anforderungen für ausländische Dokumente).

Typische Schritte:

  1. Name Reservation and preparatory checks (1–3 Tage)
    • Prüfung und Reservierung des Firmennamens bei der National Agency of Public Registry.
  2. Preparation of constitutional documents (1–5 Tage)
    • Entwurf der Articles of Association (LLC-Satzung) oder Articles of Incorporation.
    • Festlegung von Beteiligungsstruktur, Geschäftsführung und eingetragener Anschrift.
  3. Submission to the Public Registry and incorporation (gleicher Tag bis 1 Woche)
    • Viele Registrierungen werden schnell online oder persönlich bearbeitet. Eine Basiseintragung kann innerhalb weniger Tage erfolgen.
  4. Obtain tax number and register with tax authorities (1–2 Wochen)
    • Steuerregistrierung und Einrichtung der Sozialbeiträge können der Registrierung folgen.
  5. Open corporate bank account and complete KYC (2–6 Wochen)
    • Banken führen Due‑Diligence‑Prüfungen bei ausländischen Eigentümern durch; dieser Schritt bestimmt häufig den Gesamttimeline.
  6. Obtain any required licenses or permits (Dauer variiert)
    • Lizenzanforderungen verlängern die Einrichtungszeit, wenn die Tätigkeit reguliert ist.

Ungefähre Kosten (indikativ; variieren nach Dienstleister und Einzelfall):

  • Staatsregistrierungsgebühr: nominal (geringer lokaler Währungsbetrag; häufig unter USD 50–100)
  • Rechts- und Beratungsgebühren: USD 300–1.500 je nach Komplexität
  • Notar-, Übersetzungs- und Apostille‑Gebühren für ausländische Dokumente: USD 50–300
  • Gebühren und Mindesteinlage zur Kontoeröffnung: variieren je nach Bank; einige Banken verlangen Kontoführungsgebühren
  • Lizenzgebühren: sektorspezifisch

Planen Sie stets professionelle Honorare (Rechtsanwalt, Steuerberater, Corporate Secretary) ein, um Compliance und reibungslose Interaktionen mit Banken und Behörden sicherzustellen.

Documents typically required

Bei der Gesellschaftsgründung mit ausländischen Gesellschaftern oder juristischen Personen sind üblicherweise folgende Unterlagen einzureichen:

  • Passkopien natürlicher Personen (Gründer und Geschäftsführer) (beglaubigt/notarisiert, falls erforderlich)
  • Nachweis des Wohnsitzes (Stromrechnung oder Kontoauszug) für jeden wirtschaftlich Berechtigten (kann von Banken verlangt werden)
  • Für juristische Personen als Gesellschafter: Certificate of Incorporation, Satzung/Statuten und ein Vorstandsbeschluss zur Genehmigung der Investition — Dokumente müssen je nach Ausstellungsstaat notariell beglaubigt und apostilliert/legalisiert werden
  • Unterzeichnete Articles of Association / LLC‑Satzung und Beschluss zur Bestellung von Geschäftsführern
  • Eingetragene Geschäftsanschrift in Georgien (Serviceanbieter können diese stellen)
  • Vollmacht für lokale Vertreter (falls Gründer nicht persönlich anwesend sein können)
  • Bank‑KYC‑Formulare und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

Banken fordern in der Regel erweiterte Due‑Diligence‑Dokumente; die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit und Authentizität der ausländischen Unterlagen ab.

Taxation overview (corporate tax rate varies)

Das georgische Steuersystem ist darauf auslegt, die Compliance zu vereinfachen und Reinvestitionen zu fördern. Wichtige Punkte:

  • Körperschaftsteuer: Georgien verfolgt für viele Steuerpflichtige ein estnisch-ähnliches Körperschaftssteuermodell — einbehaltene und reinvestierte Gewinne werden in der Regel nicht besteuert, während ausgeschüttete Gewinne (z. B. Dividenden, bestimmte als Ausschüttung behandelte Aufwendungen) besteuert werden können. Die Standardbehandlung und die anwendbaren Sätze variieren je nach Regime und Unternehmensaktivität; Investoren sollten die auf ihr Geschäftsmodell zutreffenden Regeln prüfen. In der Praxis wird häufig als Referenz ein 15 %-Satz für bestimmte Arten ausgeschütteter Gewinne genannt, doch die tatsächliche Belastung hängt von Aktivitäten, Anreizen und dem Betrieb in Sonderzonen ab.
  • Mehrwertsteuer (VAT): Auf steuerbare Lieferungen wird ein Standard‑VAT‑Satz erhoben; der Standardwert lag historisch bei etwa 18 %, kann jedoch gesetzgeberischen Änderungen unterliegen.
  • Quellensteuern: Bestimmte Zahlungen an Nichtansässige — etwa Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren — können der Quellensteuer unterliegen; verminderte Sätze können durch Doppelbesteuerungsabkommen gelten.
  • Anreizregime: Free Industrial Zones (FIZs), Virtual Zone‑Status für IT/Technologieunternehmen und andere gezielte Anreize können qualifizierten Unternehmen bevorzugte steuerliche Behandlungen (verringerte oder null Körperschaftsteuer, VAT‑Befreiungen) gewähren.
  • Lohnsteuer und Sozialabgaben: Arbeitgeber müssen Lohnabrechnung anmelden und Sozialabgaben sowie Lohnsteuer einbehalten und abführen.

Da der Körperschaftsteuersatz und die anwendbaren Anreize je nach Gesellschaftstyp und Standort variieren, sollten ausländische Investoren steuerliche Beratung einholen, die auf ihre Gesellschaftsstruktur und Transaktionen zugeschnitten ist.

Ongoing compliance and corporate governance

Nach der Gründung müssen georgische Gesellschaften laufende Pflichten erfüllen:

  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
  • Führung der Gesellschaftsunterlagen (Gesellschafterverzeichnisse, Protokolle)
  • VAT‑ und Lohnabrechnungs‑Meldungen, sofern anwendbar
  • Aufrechterhaltung einer eingetragenen Geschäftsanschrift und eines lokalen Ansprechpartners bzw. Vertreters für die praktische Verwaltung

Gute Corporate Governance und transparente Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten sind sowohl für die rechtliche Compliance als auch zur Erleichterung von Bankbeziehungen von Bedeutung.

Practical tips for foreign investors

  • Ziehen Sie lokale Gesellschafts‑ und Steuerberater hinzu: Sie stellen sicher, dass ausländische Eigentumsverhältnisse sektorspezifischen Anforderungen genügen, dass Dokumente korrekt legalisiert werden und dass vorteilhafte Steuerregime ordnungsgemäß angewendet werden.
  • Planen Sie das Bank‑KYC ein: Banken verlangen umfangreiche Due‑Diligence bei nichtansässigen Gesellschaftern und können persönliche Interviews, Unternehmensbesichtigung oder zusätzliche Dokumente fordern. Beginnen Sie diesen Prozess frühzeitig.
  • Prüfen Sie Sonderregime: Falls Ihr Unternehmen für Free Industrial Zone‑ oder Virtual Zone‑Regime infrage kommt, bewerten Sie die potenziellen Steuereinsparungen im Verhältnis zu den Compliance‑Anforderungen.
  • Verifizieren Sie Regeln zu Grund und Boden: Wenn Ihre Investition Immobilienerwerb, insbesondere Agrarflächen, umfasst, prüfen Sie die aktuellen Beschränkungen und Registrierungsvorschriften.
  • Halten Sie die Gesellschaftsstruktur flexibel: Verwenden Sie für die meisten Handelsvorhaben eine LLC wegen ihrer Einfachheit und Flexibilität; reservieren Sie eine JSC für Projekte, die Kapitalmarktzugang erfordern.

Conclusion

Georgien bietet ein offenes und investorenfreundliches Umfeld für Unternehmensgründungen und erlaubt breites ausländisches Eigentum sowie eine Reihe von Unternehmensformen, die internationalen Investoren gerecht werden. Während die allgemeine Regel großzügig ist — mit 100 % ausländischem Eigentum in den meisten Sektoren — können bestimmte regulierte Branchen und Grundstückserwerbe zusätzliche Genehmigungen oder spezielle Bedingungen erfordern. Die typische Einrichtungszeit für eine Gesellschaft beträgt unter Berücksichtigung von Registrierung, Kontoeröffnung und Compliance‑Prüfungen häufig 4–6 Wochen. Der Körperschaftsteuersatz variiert je nach Regime; ein estnisch‑ähnlicher Ansatz, bei dem in der Regel Ausschüttungen und nicht einbehaltene Gewinne besteuert werden, wird vielfach angewendet, und es stehen mehrere Förderprogramme für qualifizierte Unternehmen zur Verfügung. Für ausländische Investoren sind sorgfältige Planung, vollständige Dokumentation sowie lokale rechtliche und steuerliche Beratung wesentliche Voraussetzungen für eine reibungslose Gründung und einen erfolgreichen Markteintritt in Georgien.

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