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Regeln und Beschränkungen für ausländisches Eigentum von Unternehmen in Griechenland

Einleitung

Businessportalen Editorial Team14 August 20267 Min. Lesezeit3 Ansichten
Regeln und Beschränkungen für ausländisches Eigentum von Unternehmen in Griechenland

Einleitung

Griechenland zieht weiterhin ausländische Investoren an, die einen Zugang zum EU‑Markt, eine strategische mediterrane Lage und Sektoren wie Schifffahrt, Tourismus, Energie und Technologie suchen. Für die meisten Unternehmen ist die Gründung einer Gesellschaft in Griechenland unkompliziert und erlaubt in der überwiegenden Mehrheit der Sektoren 100 % ausländisches Eigentum. Es bestehen jedoch branchenspezifische Beschränkungen, Prüfmechanismen und administrative Anforderungen, die ausländische Investoren vor der Gewerbeanmeldung kennen müssen. Dieser Artikel erläutert die Regeln zum ausländischen Eigentum und die praktischen Schritte zur Unternehmensgründung in Griechenland und behandelt Wahl der Rechtsform, Kosten, Zeitrahmen (typische Einrichtungszeit 4–6 Wochen), erforderliche Dokumente, steuerliche Aspekte und regulatorische Beschränkungen.

Warum Griechenland für Unternehmen attraktiv ist

  • Die EU‑Mitgliedschaft und der Zugang zum Binnenmarkt machen Griechenland zu einem Tor nach Europa, Nordafrika und in den östlichen Mittelmeerraum.
  • Strategische Hafeninfrastruktur (Piräus, Thessaloniki) und ein global bedeutender Schifffahrtscluster unterstützen Logistik und maritime Dienstleistungen.
  • Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung (Körperschaftsteuer 22% Stand Mitte 2024) sowie gezielte Investitionsanreize in prioritären Sektoren.
  • Wachsende Technologie‑ und Start‑up‑Szene, gekoppelt mit staatlichen Initiativen zur Vereinfachung der Unternehmensregistrierung und zur Anziehung ausländischer Direktinvestitionen.
  • Relativ niedrige Betriebskosten im Vergleich zu vielen westeuropäischen Hauptstädten, Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte und Lebensqualität, die Ex‑pat‑Manager unterstützt.

Überblick über übliche Rechtsformen für ausländische Investoren

Die Wahl der geeigneten Rechtsform beeinflusst Haftung, Governance, Kapitalanforderungen, Besteuerung und Compliance. Übliche Formen sind:

I.K.E. — Privatgesellschaft (Idiotiki Kefalaiouchiki Etaireia)

  • Beliebt für Start‑ups und kleine bis mittlere Unternehmen.
  • Sehr flexible Unternehmensführung und Anteilseignervereinbarungen.
  • Mindesteinlage: 1 EUR (praktisch kein gesetzliches Mindestkapital).
  • Beschränkte Haftung der Gesellschafter.

E.P.E. — Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Eteria Periorismenis Efthinis)

  • Geeignet für KMU, die eine formellere Struktur benötigen.
  • Mindesteinlage: typischerweise rund 4.500 EUR.
  • Geschäftsführung durch einen oder mehrere Geschäftsführer; Haftung der Gesellschafter beschränkt auf die Kapitaleinlage.

A.E. — Aktiengesellschaft (Anonymi Etaireia)

  • Angemessen für größere Unternehmen oder Gesellschaften mit Börsenvorhaben.
  • Mindesteinlage: typischerweise rund 25.000 EUR.
  • Strengere Corporate‑Governance‑ und Offenlegungspflichten.

Zweigniederlassung und Repräsentanz

  • Nicht‑ansässige Kapitalgesellschaften können Zweigstellen zur Geschäftstätigkeit in Griechenland errichten; Zweigstellen gelten in der Regel als Erweiterung der ausländischen Muttergesellschaft.
  • Repräsentanzen dürfen Marktanalysen und Werbeaktivitäten durchführen, jedoch keine kommerziellen Transaktionen tätigen.

Einzelunternehmer / natürliche Person

  • Natürliche Personen können als Einzelunternehmer tätig sein; die Registrierung ist einfacher, bietet jedoch keinen Haftungsschutz.

Regeln zum ausländischen Eigentum und sektorale Beschränkungen

  • Im Allgemeinen erlaubt Griechenland 100 % ausländisches Eigentum an Unternehmen. Es gibt keine pauschalen Beschränkungen allein aufgrund der Staatsangehörigkeit.
  • Beschränkungen und zusätzliche Anforderungen können in bestimmten Sektoren gelten:
    • Verteidigung, Energie, Telekommunikation, Verkehr, kritische Infrastruktur und bestimmte Versorgungsbereiche können einer Prüfung aus Gründen der nationalen Sicherheit und besonderen Lizenzanforderungen unterliegen.
    • Immobilien: Erwerb von Ackerland, Grundstücken in Grenznähe oder auf bestimmten Inseln kann eine behördliche Genehmigung erfordern; für Nicht‑EU‑Staatsangehörige können Beschränkungen oder Reziprozitätsregeln gelten.
    • Reglementierte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Notare, Wirtschaftsprüfer) erfordern typischerweise lokale Qualifikationen, Berufsregistrierungen oder in der EU anerkannte Abschlüsse.
    • Schifffahrt: Schiffsregistrierung und bestimmte maritime Tätigkeiten sind reguliert; ausländische Investoren können Reedereien besitzen, jedoch unterliegen Flaggenführung und spezielle Subventionen/Leistungen den Vorschriften des Seerechts.
  • Screening ausländischer Direktinvestitionen (FDI): Griechenland betreibt einen FDI‑Prüfmechanismus zur Überprüfung von Investitionen in strategischen Sektoren. Investoren aus Nicht‑EU/EEA‑Staaten können verstärkter Prüfung unterliegen; die Regierung kann Minderungsmaßnahmen empfehlen oder Transaktionen aus Gründen der nationalen Sicherheit untersagen.

Praktische Schritte zur Unternehmensgründung (überblickshalber)

  1. Wählen Sie die geeignete Rechtsform (I.K.E., E.P.E., A.E., Zweigstelle).
  2. Prüfen Sie die Verfügbarkeit des Firmennamens und reservieren Sie den Handelsnamen über das Allgemeine Handelsregister (General Commercial Registry, GEMI).
  3. Erstellen und unterzeichnen Sie die Gründungsunterlagen (Satzung bzw. Memorandum und Articles), üblicherweise notariell beurkundet.
  4. Beantragen Sie griechische Steuernummern (AFM) für das Unternehmen sowie für ausländische Anteilseigner/Geschäftsführer nach Bedarf.
  5. Melden Sie das Unternehmen beim Allgemeinen Handelsregister (GEMI) an und, falls zutreffend, für die Mehrwertsteuer beim zuständigen Finanzamt.
  6. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen Sie gegebenenfalls das Mindeststammkapital ein.
  7. Melden Sie sich bei den Sozialversicherungsbehörden (EFKA) an, wenn Sie Mitarbeiter einstellen, und beantragen Sie gegebenenfalls sektorale Lizenzen oder Genehmigungen.
  8. Erledigen Sie gesetzliche Meldungen und veröffentlichen Sie erforderliche Bekanntmachungen (sofern anwendbar).

Üblicherweise erforderliche Dokumente

Für natürliche Anteilseigner und Geschäftsführer:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • Nachweis des Wohnsitzes (Versorgungsrechnung oder Kontoauszug).
  • Griechische Steuernummer (AFM) — erhältlich über ein lokales Finanzamt oder durch einen Vertreter.
  • Vollmacht, falls ein lokaler Anwalt oder Dienstleister für Sie handelt; für nicht‑griechische Dokumente können notarielle Beglaubigung/Apostille und beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.

Für juristische (ausländische) Anteilseigner:

  • Gründungsurkunde oder gleichwertiges Dokument, das Firmenname, Registernummer und Rechtsform ausweist (aktuell datiert).
  • Certificate of good standing / Auszug aus dem Handelsregister.
  • Beschluss des Vorstands zur Genehmigung der Gründung der griechischen Gesellschaft und zur Ernennung des gesetzlichen Vertreters.
  • Dokumente müssen in der Regel legalisiert (Apostille) und von einem vereidigten Übersetzer ins Griechische übersetzt werden.

Für die Gesellschaftsregistrierung:

  • Satzung / Memorandum und Articles of Incorporation (gegebenenfalls übersetzt und notariell beglaubigt).
  • Bankbescheinigung über die Einzahlung des Stammkapitals (falls zutreffend).
  • Unterzeichnete Formulare für GEMI‑Registrierung, Mehrwertsteueranmeldung und Sozialversicherungsmeldung.
  • Lizenzen oder Genehmigungen für reglementierte Tätigkeiten.

Hinweis: Elektronische Einreichungen werden zunehmend genutzt. Eine griechische digitale Signatur und Taxisnet‑Zugangsdaten für den Unternehmensvertreter vereinfachen den Prozess.

Kosten (ungefähr, indikativ)

Die Kosten variieren je nach Komplexität, Dienstleister und Sektor. Typische Spannen für die Gründung einer Standard‑Privatgesellschaft (I.K.E. oder E.P.E.):

  • Dienstleister‑/Anwaltskosten: €800–€3.000 (abhängig von Einbeziehung von Notar, Übersetzungen, Vollmachten, Steuerregistrierung).
  • Notarkosten: €200–€1.000 (abhängig vom Kapital und der Komplexität).
  • GEMI‑Registrierung und amtliche Gebühren: €100–€500.
  • Bankgebühren und Kapitaleinlage: minimale Bankgebühren; Stammkapital wie erforderlich (I.K.E. kann €1 sein).
  • Apostille, Übersetzungen und Legalisierung: €50–€500 je nach Umfang.
  • Laufende Compliance (Jahresabschlussprüfung für größere Einheiten, Steuererklärungen): rechnen Sie mit Buchhaltungs‑ und Prüfungsgebühren – typischerweise €1.000+ jährlich für kleine Unternehmen; größere Gesellschaften zahlen mehr.

Diese Angaben sind indikativ. Spezifische regulatorische Lizenzen oder sektorale Genehmigungen ziehen zusätzliche Gebühren und mögliche Bürgschafts-/Sicherheitsleistungen nach sich.

Zeitrahmen

  • Typische Einrichtungszeit: 4–6 Wochen (vorausgesetzt, alle Unterlagen sind in Ordnung, ein lokaler Vertreter ist verfügbar und es sind keine zusätzlichen sektoralen Genehmigungen erforderlich).
  • Schnellere Registrierung (1–2 Wochen) ist möglich, wenn erfahrene lokale Rechtsberater, digitale Signaturen und keine zusätzlichen Genehmigungen erforderlich sind.
  • Falls sektorale Lizenzen, FDI‑Prüfungen, Grundstücksgenehmigungen oder andere behördliche Zustimmungen notwendig sind, kann sich der Prozess auf 8–12 Wochen oder länger ausdehnen.

Besteuerung und laufende Compliance

  • Körperschaftsteuer: 22% (Stand Mitte 2024). Beachten Sie, dass Steuersätze und Anreize sich ändern können — prüfen Sie die aktuellen Sätze zum Zeitpunkt der Gründung.
  • Mehrwertsteuer: der Standard‑MwSt‑Satz beträgt 24 %, mit reduzierten Sätzen für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen bei EFKA für Sozialversicherungsbeiträge angemeldet werden; die Arbeitgeberbeiträge variieren je nach Sektor und Sozialkategorie.
  • Verrechnungspreise, Thin‑Capitalization‑Regeln und Anti‑Missbrauchsmaßnahmen finden Anwendung; grenzüberschreitende Transaktionen sollten dokumentiert und konform sein.
  • Nicht‑ansässige Anteilseigner können Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren unterliegen; Vertragsentlastung und EU‑Richtlinien können je nach Jurisdiktion Anwendung finden.

Konsultieren Sie stets einen lokalen Steuerberater für Details und zur rechtssicheren Optimierung der Steuerposition.

Besondere Sektoren und zusätzliche Genehmigungen

  • Energie, Versorgungs‑ und Telekommunikationssektor: Genehmigungsverfahren und Aufsicht durch die Regulierungsbehörden (z. B. ERC); Umweltgenehmigungen können erforderlich sein.
  • Verteidigung und kritische Infrastruktur: mögliche Beschränkungen oder Prüfungen; Minderheitsbeteiligungsschwellen können Prüfpflichten auslösen.
  • Immobilienentwicklung: Bau‑ und Planungsgenehmigungen sowie teils Umweltverträglichkeitsprüfungen.
  • Seeverkehr und Schifffahrt: Registerregeln für die griechische Flagge und steuerliche Vorteile, die speziell für Reedereien gelten.

Praktische Hinweise für ausländische Investoren

  • Nutzen Sie eine lokale Kanzlei oder einen Corporate‑Service‑Provider, um Notarisierung, Übersetzungen, Apostillen und GEMI‑Einreichungen zu navigieren — dies reduziert Verzögerungen erheblich.
  • Beantragen Sie AFM und Taxisnet‑Zugang frühzeitig für den Unternehmensvertreter, um Online‑Einreichungen und die Mehrwertsteuerregistrierung zu ermöglichen.
  • Rechnen Sie mit einer FDI‑Prüfung, wenn Ihre Investition in einem strategisch sensiblen Sektor liegt; beginnen Sie frühzeitig mit den Prüfungsüberlegungen.
  • Wenn Sie als Nicht‑EU‑Staatsangehöriger beabsichtigen, in Griechenland zu wohnen, prüfen Sie die Aufenthaltsgenehmigungsanforderungen — bloßer Gesellschaftsbesitz begründet nicht notwendigerweise ein Aufenthaltsrecht.
  • Halten Sie die Unternehmensunterlagen aktuell, erstellen Sie fristgerecht Jahresabschlüsse und reichen Sie Steuererklärungen ein, um Geldbußen zu vermeiden.

Fazit

Griechenland bietet grundsätzlich ein einladendes Umfeld für Unternehmensgründungen durch Ausländer, erlaubt in den meisten Sektoren 100 % ausländisches Eigentum, bietet standortbezogene Vorteile und eine Körperschaftsteuer von 22 % (Stand Mitte 2024). Standardverfahren zur Unternehmensregistrierung sind etabliert, und die typische Einrichtungszeit beträgt 4–6 Wochen, wenn alle Unterlagen vorbereitet sind und keine Sondergenehmigungen erforderlich sind. Investoren sollten sich jedoch der sektorenspezifischen Beschränkungen, der Mechanismen zur FDI‑Prüfung sowie der administrativen Schritte für Steuer‑, Sozialversicherungs‑ und Lizenz‑Compliance bewusst sein. Die frühzeitige Einbindung lokaler Unternehmens‑, Steuer‑ und Rechtsberater trägt entscheidend zu einer reibungslosen Registrierung und einem rechtssicheren, effizienten Start der Geschäftstätigkeit in Griechenland bei.

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