Eröffnung eines Firmenkontos in Griechenland: Ein umfassender Leitfaden
Griechenland hat sich zu einer zunehmend attraktiven Jurisdiktion für Unternehmensregistrierung und -gründung entwickelt und bietet strategischen Zugang zum Markt der Europäischen Union, wettbewerbsfähige Anreize und ein wachsendes Dienstleistungs- und Technologie-Ökosystem.

Griechenland hat sich zu einer zunehmend attraktiven Jurisdiktion für Unternehmensregistrierung und -gründung entwickelt und bietet strategischen Zugang zum Markt der Europäischen Union, wettbewerbsfähige Anreize sowie ein wachsendes Dienstleistungs- und Technologie-Ökosystem. Für ausländische Investoren und inländische Unternehmer ist die Eröffnung eines Firmenbankkontos ein entscheidender Schritt zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit, zur Verwaltung des Cashflows und zur Erfüllung regulatorischer und steuerlicher Pflichten. Dieser Leitfaden erläutert die praktischen Anforderungen, Kosten, Zeitrahmen und bewährten Schritte zur Eröffnung eines Firmenkontos in Griechenland und enthält spezifische Informationen, die bei der Planung einer Unternehmensgründung oder Geschäftserweiterung im Land nützlich sind.
Warum Griechenland für die Unternehmensgründung wählen
Griechenland bietet mehrere kommerzielle Vorteile, die es zu einer attraktiven Wahl für Unternehmensregistrierung und Strukturplanung machen:
- EU-Marktzugang und Mitgliedschaft in der Eurozone, was grenzüberschreitenden Handel und Finanzgeschäfte vereinfacht.
- Strategische geografische Lage mit Verbindung nach Europa, auf dem Balkan, nach Nordafrika und ins östliche Mittelmeer.
- Wettbewerbsfähiges Körperschaftsteuerumfeld für viele Unternehmen (standardmäßiger Körperschaftsteuersatz derzeit 22 %; Stand 2024, wobei Sätze und Anreize je nach Unternehmenstyp und Tätigkeit variieren können).
- Staatliche Förderprogramme und Finanzierungen für Technologie, Tourismus, erneuerbare Energien und regionale Entwicklungsprojekte.
- Eine große Auswahl an Rechtsformen (flexible privat-rechtliche Gesellschaftsformen und Aktiengesellschaften), die auf unterschiedliche Investorenbedürfnisse zugeschnitten sind.
Trotz dieser Vorteile sollten Neuankömmlinge administrative und Compliance-Schritte (Steuerregistrierung, Eintragungen im Handelsregister und Bank‑KYC) einplanen, die strikt zur Erfüllung der europäischen AML-/CTF‑Standards durchgesetzt werden.
Typischer Zeitrahmen und Gesamtkostenübersicht
- Typische Einrichtungszeit: Die meisten Gründungen plus Aktivierung des Firmenkontos werden in Routinefällen in etwa 4–6 Wochen abgeschlossen. Komplexe Eigentümerstrukturen, umfangreiche Due‑Diligence zu wirtschaftlich Berechtigten oder fehlende/vorbereitete Dokumentation können den Zeitrahmen verlängern.
- Gründungskosten: Honorare für professionelle Leistungen bei der Unternehmensgründung (Rechtsanwalt, Buchhaltung, Notar) liegen üblicherweise zwischen €500 und €3.000, abhängig von Komplexität und Leistungsumfang. Staatliche Registrierungs- und Verwaltungsgebühren variieren, sind aber in der Regel moderat.
- Bankkosten: Einmalige Gebühren für die Kontoeröffnung sind häufig gering oder entfallen (€0–€500, abhängig von Bank und Services). Monatliche Kontoführungs- oder Servicegebühren für Geschäftskonten liegen typischerweise zwischen €5–€50. Transaktions-, Karten- und internationale Überweisungsgebühren kommen zusätzlich und variieren je nach Institut.
Dies sind illustrativ angegebene Spannen — holen Sie konkrete Angebote von Dienstleistern und Banken ein, bevor Sie sich festlegen.
Wahl der passenden Rechtsform vor Kontoeröffnung
Die Wahl der geeigneten Rechtsform beeinflusst Bankanforderungen, Mindestkapital und erforderliche Dokumentation:
- IKE (Private Company – Idryma Idiotiki Eteria): Beliebt bei Startups und kleinen bis mittleren Unternehmen; das nominale Mindestkapital kann bis zu €1 betragen, obwohl Gründer in der Praxis häufig ein höheres Kapital einbringen. Flexible Governance und vereinfachte Registrierungsverfahren.
- EPE (Limited Liability Company): Traditionell bei KMU verwendet; historisch wurde ein Mindestkapital von etwa €4.500 verlangt, wobei die praktischen Anforderungen und die Governance sich vom IKE unterscheiden.
- AE (S.A. / Anonymi Etairia): Aktiengesellschaft, geeignet für größere Unternehmen und Kapitalmarktaktivitäten; gesetzliches Mindestgrundkapital €60.000 mit spezifischen Regeln zu gezeichnetem/bezahltem Kapital.
- Zweigniederlassung oder Repräsentanz: Ausländische Gesellschaften können eine Zweigstelle (mit lokaler Registrierung und Steuerpflichten) oder eine Repräsentanz (begrenzte kommerzielle Aktivität) errichten. Banken behandeln Zweigstellen als Erweiterung der Muttergesellschaft und verlangen zusätzliche Dokumentation der Muttergesellschaft.
Die Entscheidung über die Rechtsform vor der Bankantragstellung erleichtert das KYC-Verfahren und hilft der Bank, das Risikoprofil des Unternehmens zu bewerten.
Üblicherweise von griechischen Banken geforderte Dokumente
Griechische Banken wenden strenge KYC-/AML-Kontrollen an. Üblicherweise benötigte Dokumente umfassen:
Für in Griechenland ansässige oder neu gegründete griechische Gesellschaften:
- Certificate of registration from the General Commercial Registry (G.E.MI).
- Gesellschaftsvertrag / Satzung und etwaige Änderungen.
- Steueridentifikationsnummer (AFM) der Gesellschaft (und Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer, falls zutreffend).
- Certificate of incorporation und Aktien-/Gesellschafterregister (für IKE/EPE/AE).
- Identifikationsdokumente (Reisepass oder Personalausweis) und Adressnachweis für Geschäftsführer, bevollmächtigte Zeichnungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtigte (Versorgerrechnungen, Kontoauszüge innerhalb der letzten 3 Monate).
- Gesellschaftsbeschluss oder Zeichnungsmandat, das die Kontoeröffnung sowie die bevollmächtigten Zeichnungsberechtigten autorisiert (häufig ein Vorstandsbeschluss oder eine notariell beglaubigte Vollmacht).
- Unterschriftsproben der bevollmächtigten Zeichnungsberechtigten.
- Erklärung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) und Darstellung der Konzern‑/Gesellschaftsstruktur.
- Businessplan, erwarteter Umsatz sowie voraussichtliche Transaktionsarten und -volumina (bankabhängig, insbesondere bei neuen oder grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen).
- Nachweis der Herkunft der Mittel und Details zur Initialeinlage.
Für im Ausland eingetragene Muttergesellschaften oder ausländische Geschäftsführer:
- Apostillierte und gegebenenfalls ins Griechische übersetzte Kopien der Certificate of incorporation, Memorandum and Articles sowie Unternehmensausschnitte der Muttergesellschaft.
- Vorstandsbeschluss zur Errichtung der griechischen Einheit/Zweigstelle und zur Kontoeröffnung.
- Beglaubigte Kopien der Reisepässe der Direktoren und wirtschaftlich Berechtigten der Muttergesellschaft.
- Vollmacht, falls ein lokaler Vertreter im Namen ausländischer Geschäftsführer handelt.
Zusätzlich können Banken — je nach Risikobewertung — weitere Unterlagen anfordern (z. B. Verträge mit Großkunden, Rechnungen oder Investitionsvereinbarungen).
Praktische Schritte zur Eröffnung eines Firmenkontos in Griechenland
- Gesellschaft gründen oder vorregistrieren: Unternehmensgründung abschließen und G.E.MI‑Registrierung sowie AFM (Steueridentifikationsnummer) einholen.
- Erforderliche Dokumente vorbereiten: Zertifizierte, apostillierte und übersetzte Dokumente sammeln, sofern zutreffend. Stellen Sie sicher, dass Protokolle und Zeichnungsmandate ordnungsgemäß vorhanden sind.
- Bank auswählen: Vergleichen Sie Angebote großer griechischer Banken (National Bank of Greece, Alpha Bank, Eurobank, Piraeus Bank) und internationaler Institute sowie Fintech‑Alternativen für grundlegende Transaktionsbedürfnisse. Berücksichtigen Sie Gebühren, Online‑Banking‑Funktionen, Mehrwährungsfähigkeit und Kreditmöglichkeiten.
- Antrag einreichen: Viele Banken erlauben die Einreichung persönlich oder über eine bestimmte Filiale. Einige Institute gestatten vorläufige Remote‑Anträge, verlangen jedoch später eine persönliche Verifikation.
- KYC & Due Diligence: Die Bank führt AML/CTF‑Prüfungen durch, überprüft die wirtschaftlich Berechtigten und kann Treffen mit den Entscheidungsträgern verlangen. Antworten Sie zügig auf Nachfragen und liefern Sie ergänzende Unterlagen.
- Ersteinlage & Kontoaktivierung: Leisten Sie ggf. die geforderte Ersteinlage und unterzeichnen Sie Kontomandate. Aktivieren Sie Online‑Banking und bestellen Sie Debit‑/Kreditkarten, falls erforderlich.
- Operative Einrichtung: Richten Sie Zahlungsverkehr, Gehaltsabrechnung, Daueraufträge und Händlerdienste ein.
Besondere Erwägungen für ausländische Gründer und nicht ansässige Zeichnungsberechtigte
- AFM für natürliche Personen: Nicht ansässige Geschäftsführer oder bevollmächtigte Zeichnungsberechtigte benötigen häufig eine griechische Steuernummer (AFM). Diese kann beim griechischen Finanzamt oder in einigen Fällen über ein griechisches Konsulat beantragt werden. Viele Banken empfehlen, die AFM vor dem Antrag zu beschaffen.
- Persönliche Anwesenheit: Einige Banken bestehen auf persönlicher Anwesenheit ausländischer Zeichnungsberechtigter zur Identitätsprüfung. Andere ermöglichen Remote‑Onboarding für etablierte internationale Kunden oder wo Video‑ID‑Verfahren verfügbar sind.
- Übersetzung und Apostille: Außerhalb Griechenlands ausgestellte Dokumente erfordern in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte griechische Übersetzung.
- Sprache: Bankverfahren und Dokumente sind bei vielen großen Banken üblicherweise auch in englischer Sprache verfügbar; für rechtliche Einreichungen ist jedoch Griechisch die Amtssprache.
Wahl zwischen traditionellen Banken und Fintech-/Online‑Anbietern
Traditionelle griechische Banken bieten umfassende Corporate‑Banking‑Leistungen — Kredite, Einlagensicherung, Handelsfinanzierung, Gehaltsabrechnung und lokales Clearing — und sind daher die bevorzugte Wahl für Unternehmen mit umfangreichen lokalen Anforderungen. Fintechs und Challenger‑Banks (Wise, Revolut Business usw.) bieten schnelle, kosteneffiziente Mehrwährungskonten und internationale Überweisungen, fehlen jedoch möglicherweise in Bezug auf Kreditvergabe, lokales Clearing oder vollständige Compliance‑Funktionen, die für bestimmte regulierte Geschäftsmodelle erforderlich sind. Viele Unternehmen kombinieren beide Lösungen: eine griechische Bank für lokale Operationen und ein Fintech‑Konto für internationale Zahlungen.
Übliche Kosten nach Kontoeröffnung
- Monatliche Kontogebühren: €5–€50, abhängig vom Paket.
- Transaktionsgebühren: Inlands- und SEPA‑Überweisungen sind in der Regel günstig; SWIFT‑Überweisungen und Währungsumrechnungen unterliegen variablen Gebühren und Margen.
- Karten- und POS‑Gebühren: Einrichtungs- und Transaktionsgebühren für Händlerdienste.
- Überziehungskredite und Kreditfazilitäten: Zinsen und Bearbeitungsgebühren variieren stark.
- Notar-, Übersetzungs- und Apostille‑Kosten für Dokumente: Bei der Unternehmensgründung einzuplanen.
Praktische Tipps zur Beschleunigung des Prozesses
- Beschaffen Sie AFMs für maßgebliche Zeichnungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtigte im Vorfeld.
- Beauftragen Sie einen lokalen Rechtsanwalt oder eine Corporate‑Services‑Firma, um Dokumente korrekt zu apostillieren und zu übersetzen.
- Legen Sie der Bank einen klaren Businessplan und ein erwartetes Transaktionsprofil vor, um Folgefragen zu reduzieren.
- Vermeiden Sie anfänglich komplexe Nominee‑ oder intransparente Eigentümerstrukturen — Banken prüfen die wirtschaftlich Berechtigten genau.
- Ziehen Sie die Zusammenarbeit mit Relationship Managern internationaler Banken in Betracht, die für grenzüberschreitende Kunden bekannt sind, wenn Sie umfangreiche internationale Transaktionen erwarten.
Fazit
Die Eröffnung eines Firmenkontos in Griechenland ist ein handhabbarer und wesentlicher Schritt bei der Unternehmensgründung und -registrierung. Bei einem typischen Einrichtungszeitraum von 4–6 Wochen in Standardfällen reduziert sorgfältige Vorbereitung — Wahl der passenden Rechtsform (IKE, EPE, AE oder Zweigstelle), Zusammenstellung apostillierter und übersetzter Dokumente, Beschaffung von AFMs für Gesellschaft und Zeichnungsberechtigte sowie die Wahl des geeigneten Bankenpartners — Verzögerungen erheblich. Griechenlands wettbewerbsfähiges Körperschaftsteuerumfeld (standardmäßiger Körperschaftsteuersatz 22 %; Stand 2024) und die strategische Lage innerhalb der EU machen das Land zu einem attraktiven Standort für regionale Aktivitäten, sofern regulatorische und AML‑Anforderungen eingehalten werden. Beziehen Sie frühzeitig erfahrene lokale Berater ein, um den Prozess zu straffen und sicherzustellen, dass Ihre Corporate‑Treasury‑ und Compliance‑Rahmen von Tag eins an korrekt etabliert sind.



