Schritt‑für‑Schritt‑Vorgehen zur Registrierung eines Unternehmens in Griechenland
Einführung

Einführung
Griechenland hat sich zu einem zunehmend attraktiven Ziel für internationale Investoren und Unternehmer entwickelt, die eine EU-Präsenz mit wettbewerbsfähigen Betriebskosten, strategischem Zugang zu Südosteuropa und dem Mittelmeer sowie einem modernisierenden Regulierungsumfeld anstreben. Dieser Leitfaden erläutert das Schritt‑für‑Schritt‑Vorgehen zur Registrierung eines Unternehmens in Griechenland und behandelt Unternehmensformen, erforderliche Dokumente, realistische Zeitpläne, geschätzte Kosten, Steueraspekte (einschließlich des allgemeinen Körperschaftsteuersatzes) sowie Meldepflichten nach der Registrierung. Er richtet sich an Fachleute und Berater, die Unternehmensgründungen und Geschäftsanmeldungen in Griechenland prüfen.
Warum Griechenland für die Unternehmensgründung wählen
Griechenland bietet mehrere Vorteile für die Unternehmensgründung:
- Strategische Lage: Tor zwischen Europa, dem Balkan, Nordafrika und dem Nahen Osten.
- Zugang zum EU‑Markt: In Griechenland gegründete Unternehmen profitieren von EU‑Regelungen und Handelsrahmen.
- Wettbewerbsfähiges Steuerumfeld: Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Griechenland beträgt derzeit 22 % (Hinweis: branchenspezifische Regelungen und Anreize können zu anderen effektiven Sätzen führen).
- Talentpool und Kostenstruktur: Qualifizierte Arbeitskräfte bei vergleichsweise niedrigeren Arbeitskosten als in vielen westeuropäischen Ländern.
- Förderungen: Investitionsunterstützungen, Steuererleichterungen und Zuschüsse sind in zielgerichteten Sektoren wie erneuerbare Energien, Schifffahrt, Tourismus und F&E verfügbar.
- Digitalisierung: Griechenland hat viele Registrierungsschritte über das Allgemeine Handelsregister (GEMI) und digitale Dienste vereinfacht, wodurch der Verwaltungsaufwand reduziert wird.
Die richtige Rechtsform wählen
Die Auswahl der passenden Rechtsform ist ein entscheidender erster Schritt. Gängige Optionen sind:
- IKE (Idiotiki Kefalaiouchiki Etairia) — Private Capital Company: Flexibel, geringes Mindestkapital (Gründung mit 1 € möglich), geeignet für kleine bis mittlere Unternehmen und Einpersonen‑Gesellschaften.
- EPE (Eteria Periorismenis Efthinis) — Limited Liability Company (LLC): Traditionelle GmbH‑artige Form; historisch mit höherem Mindestkapital (häufig mit rund 4.500 € genannt) und leicht abweichenden Governance‑Regeln gegenüber der IKE.
- AE (Anonymi Etairia) — Public Limited Company (S.A.): Für größere Unternehmen; Mindeststammkapital in der Regel mindestens 25.000 €; erforderlich für Geschäftsmodelle, die Aktien öffentlich ausgeben oder einen Verwaltungsrat benötigen.
- Zweigniederlassung oder Repräsentanz: Nützlich für ausländische Unternehmen, die in Griechenland tätig sein wollen, ohne eine eigene juristische Person zu gründen; Zweigniederlassungen müssen registriert werden und unterliegen in der Regel den griechischen Vorschriften für die Tätigkeit der Zweigstelle.
Bewerten Sie Haftung, Kapitalanforderungen, Governance und Berichtspflichten bei der Wahl der Rechtsform. Die meisten kleinen und mittleren internationalen Start‑ups bevorzugen heute aufgrund ihrer Flexibilität die IKE.
Schritte vor der Registrierung
- Namensreservierung und Verfügbarkeitsprüfung:
- Prüfen Sie den vorgeschlagenen Firmennamen über GEMI (Allgemeines Handelsregister), um Einzigartigkeit und Zulässigkeit sicherzustellen.
- Festlegung von Stammkapital und Gesellschaftern:
- Bestätigen Sie, wer Gesellschafter sowie Geschäftsführer/Manager sein werden und die Aufteilung des Anfangskapitals. Bei IKE kann das Mindestkapital nominell gering sein; bei AE/EPE muss höheres Kapital bereitgestellt werden.
- Sitz/Registered office:
- Sichern Sie eine Geschäftsadresse in Griechenland (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis).
- Bestellung eines Steuervertreters (falls erforderlich):
- Nicht‑EU‑Ansässige ernennen in der Regel einen steuerlichen Vertreter, um Steuerformalitäten zu erledigen und mit der Steuerbehörde (AADE) zu kommunizieren.
Erforderliche Dokumente
Typische Dokumente zur Unternehmensregistrierung in Griechenland umfassen:
- Satzung / Gesellschaftsvertrag (Articles of Association) von den Gründern unterschrieben.
- Identitätsnachweise der Gesellschafter und Geschäftsführer (Reisepass für Nicht‑Ansässige; Personalausweis für griechische Staatsangehörige).
- Steueridentifikationsnummer (AFM) für alle Gesellschafter und Geschäftsführer; Nicht‑Ansässige können die AFM über ein griechisches Finanzamt oder über einen steuerlichen Vertreter erhalten.
- Nachweis des eingetragenen Sitzes (Mietvertrag, Grundbuchurkunde).
- Bankbescheinigung über die Einzahlung/Einlage des Stammkapitals (sofern erforderlich).
- Vollmacht, falls Gründer oder Geschäftsführer nicht persönlich erscheinen.
- Für juristische Gesellschafter: Gesellschaftsdokumente der Muttergesellschaft (Gründungsurkunde, Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten), legalisiert oder mit Apostille und ggf. übersetzt.
- Jahresabschlüsse oder Businessplan können von Banken bei der Kontoeröffnung verlangt werden.
- Von GEMI und den Steuerbehörden geforderte Formulare (i.d.R. von Rechts‑/Steuerberatern bereitgestellt).
Hinweis: Einige Gesellschaftsformen (z. B. AE) erfordern die notarielle Beurkundung der Gründungsakte. Der genaue Dokumentensatz unterscheidet sich je nach Rechtsform und danach, ob die Gründer inländisch oder ausländisch sind.
Schritt‑für‑Schritt‑Registrierungsprozess
1. Erstellung der Gründungsunterlagen
Entwerfen Sie die Satzung (oder verwenden Sie einen Mustervertrag für IKE). Ziehen Sie einen griechischen Rechtsanwalt oder Notar hinzu, um die Einhaltung des griechischen Gesellschaftsrechts und etwaiger branchenspezifischer Vorschriften sicherzustellen.
2. Bankeinlage und Kapitalbestätigung
Zahlen Sie das erforderliche Stammkapital auf ein griechisches Bankkonto ein und erhalten Sie eine Einzahlungsbestätigung, sofern zutreffend (verpflichtend für AE und häufig erforderlich für EPE). Bei IKE ist die Kapitalanforderung minimal; einige Gründungspakete erlauben eine Gründung ohne nennenswerte Anfangseinlage.
3. Notarielle Beurkundung (falls erforderlich)
Bei Gründung einer AE (und in einigen EPE‑Fällen) müssen die Gründer die Satzung vor einem griechischen Notar unterzeichnen. Die IKE‑Gründung ist oft mit einfacheren Verfahren möglich, häufig ohne vollständige notarielle Beurkundung.
4. Eintragung im Allgemeinen Handelsregister (GEMI)
Reichen Sie die Gründungsakte bei GEMI ein. GEMI vergibt die Handelsregisternummer und trägt das Unternehmen in das öffentliche Register ein. Dieser Schritt löst Publizitätspflichten aus und ist grundlegend für die rechtliche Existenz.
5. Erteilung der Steuernummer (AFM) und Umsatzsteueranmeldung
Melden Sie das Unternehmen bei der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) an, um eine Steueridentifikationsnummer (AFM) für das Unternehmen zu erhalten, und melden Sie es für die Mehrwertsteuer (ΦΠΑ) an. Die Umsatzsteueranmeldung kann bei Aufnahme steuerpflichtiger Tätigkeiten automatisch erfolgen.
6. Sozialversicherungsregistrierung
Registrieren Sie sich bei EFKA (Unified Social Security Institution), um Arbeitgeberbeiträge einzurichten und Mitarbeiter anzumelden.
7. Zusätzliche Lizenzen / behördliche Genehmigungen
Beschaffen Sie ggf. besondere Genehmigungen oder Berufslizenzen für regulierte Tätigkeiten (z. B. Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Verkehr, Gastronomie).
8. Eröffnung des Geschäftskontos und KYC‑Vollendung
Eröffnen Sie ein Geschäftskonto. Banken führen erweiterte KYC/AML‑Prüfungen durch; rechnen Sie mit Anfragen zu Identitätsnachweisen, Adressnachweisen, Businessplan und Referenzen. Die physische Anwesenheit der zeichnungsberechtigten Personen kann erforderlich sein.
Zeitrahmen
Die typische Zeit für eine unkomplizierte Unternehmensgründung in Griechenland beträgt etwa 4–6 Wochen vom Prozessbeginn bis zur vollen Betriebsbereitschaft. Aufschlüsselung:
- Dokumentenvorbereitung und Namensreservierung: 1–2 Wochen
- Notarielle Beurkundung (falls erforderlich): 1–3 Tage
- GEMI‑Registrierung: in der Regel 3–10 Werktage, Verzögerungen sind möglich
- Steuer‑ und Umsatzsteueranmeldung: 1–2 Wochen
- Kontoeröffnung und KYC: 1–3 Wochen (kann der längste einzelne Posten sein)
Komplexe Strukturen, ausländische Gesellschaftsgesellschafter oder branchenspezifische Genehmigungen können den Zeitrahmen verlängern.
Kosten (typische Spannen)
Die Kosten variieren je nach Rechtsform, Komplexität und Beraterhonoraren. Grobe Richtwerte:
- Stammkapital: ab 1 € (IKE) bis 25.000 €+ (AE), je nach Rechtsform.
- Notarkosten: 200 €–1.500 €+ (höher bei AE und komplexen Urkunden).
- GEMI‑Registrierungsgebühren und Publikationskosten: insgesamt 100 €–400 € (ungefähr; genaue Gebühren variieren).
- Rechts‑ und Steuerberatungsgebühren: 500 €–3.000 €+ je nach Komplexität und Anforderungen bei ausländischen Gesellschaftern.
- Bankgebühren und Abwicklung der Kapitaleinlage: bankabhängig.
- Übersetzungen und Legalisierung/Apostille für ausländische Dokumente: 100 €–500 €+ je nach Umfang und konsularischen Gebühren.
Diese Beträge sind indikativ; holen Sie verbindliche Angebote von lokalen Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern ein, bevor Sie fortfahren.
Steuer‑ und Compliance‑Übersicht
- Körperschaftsteuersatz: Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Griechenland beträgt 22 % (gesetzlichen Änderungen vorbehalten; besondere Regelungen können für bestimmte Sektoren gelten).
- Umsatzsteuer (VAT): Der Standard‑Umsatzsteuersatz in Griechenland beträgt 24 %, mit ermäßigten Sätzen für bestimmte Güter und Dienstleistungen.
- Quellensteuern, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen an; Arbeitgeber sind für monatliche Meldungen und Beiträge an EFKA verantwortlich.
- Jahresabschlüsse sind gemäß den griechischen Rechnungslegungsstandards oder IFRS (für größere Unternehmen) zu erstellen und je nach Anforderung bei den Steuerbehörden und GEMI einzureichen.
- Griechenland verfügt über Verrechnungspreisvorschriften, Regelungen zu kontrollierten ausländischen Gesellschaften sowie ein Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern.
Konsultieren Sie einen Steuerberater, um eine steueroptimal gestaltete Struktur zu entwerfen, Förderungen (z. B. F&E‑Abzüge, Investitionsanreize) zu prüfen und die Einhaltung von Vorauszahlungs‑ und sonstigen Verpflichtungen sicherzustellen.
Praktische Hinweise für ausländische Investoren
- Lokale Beratung einholen: Beauftragen Sie frühzeitig einen griechischen Rechtsanwalt und Steuerberater, um bei Gründung, Steuerregistrierung und branchenspezifischen Vorschriften zu unterstützen.
- AFM für Ausländer: Nicht‑ansässige Gesellschafter und Geschäftsführer sollten frühzeitig AFMs beantragen; dies kann bei Bedarf über einen steuerlichen Vertreter erfolgen.
- Bank‑KYC‑Zeiträume einplanen: Banken verlangen umfangreiche Unterlagen; bereiten Sie private und geschäftliche Dokumente vor und ziehen Sie mehrere Banken in Betracht.
- IKE‑Form für KMU nutzen: Für viele ausländische Unternehmer bietet die IKE eine schnelle, kosteneffiziente Gründung mit flexiblem Kapital und Governance.
- Arbeitsrecht verstehen: Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten sind erhebliche Betriebskosten; holen Sie frühzeitig Lohn‑ und Personalberatung ein.
Fazit
Die Gründung eines Unternehmens in Griechenland ist bei sorgfältiger Planung ein geradliniger Prozess: Wählen Sie die geeignete Rechtsform (IKE, EPE, AE oder Zweigniederlassung), bereiten und legalisieren Sie die erforderlichen Unterlagen, schließen Sie die GEMI‑ und Steuerregistrierungen ab und richten Sie Bank‑ und Sozialversicherungsanmeldungen ein. Die typische Gründungsdauer beträgt bei Standardfällen etwa 4–6 Wochen; die Kosten variieren je nach Rechtsform, Kapital und professionellen Honoraren. Die strategische Lage Griechenlands, die EU‑Mitgliedschaft, eine modernisierte Verwaltung und der allgemeine Körperschaftsteuersatz von 22 % machen das Land zu einer attraktiven Jurisdiktion für Unternehmen mit EU‑Marktzugang. Ziehen Sie stets qualifizierte lokale Rechts‑ und Steuerberater hinzu, um aktuelle Gebühren, Verfahrensweisen und branchenspezifische Anreize zu bestätigen, die auf Ihre Branche und Ihr Investorenprofil zugeschnitten sind.



